Gleiche, faire und respektvolle Behandlung für alle Menschen

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? (AGG)

AGG ist die Abkürzung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Das Gesetz gegen Diskriminierung soll die Menschen vor Benachteiligung und Diskriminierung schützen.

Es gilt auch am Arbeitsplatz. Daher müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Nordkirche darauf achten, dass niemand benachteiligt wird.

Beschäftigte haben das Recht, sich gegen Diskriminierung wehren.

Informationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bedeutet:

Ein Mensch wird schlechter behandelt als andere Menschen.

Zu Beispiel wegen

  • des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität,

  • einer Behinderung,

  • des Alters,

  • der Religion oder Weltanschauung,

  • rassistischer Zuschreibungen oder Herkunft,

  • der sexuellen Orientierung.

Wie kann Diskriminierung aussehen?

Zum Beispiel:

  • Eine Person wird beleidigt oder verspottet.

  • Eine Person wird ausgeschlossen.

  • Eine Person erhält nicht die gleichen Chance und Rechte wie andere.

  • Eine Person wird wegen eines persönlichen Merkmals schlechter behandelt.

  • Eine Person erlebt Gewalt oder sexuelle Belästigung.

Sie sind unsicher?

Manchmal ist Diskriminierung leicht zu erkennen.

Manchmal sind Meschen unsicher.

Sie müssen nicht wissen, ob das AGG in Ihrem Fall gilt.

Sie müssen auch nicht sofort eine Beschwerde einreichen.

Ein Gespräch kann helfen.

Sprechen Sie mich an.

Gemeinsam schauen wir auf Ihre Situation.

Ich höre Ihnen zu und informiere Sie über Ihre Möglichkeiten.

Wenn Sie möchten, unterstützte ich Sie bei einer Beschwerde nach dem AGG.

Nehmen Sie Kontakt auf!

AGG-Beschwerdestelle
Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
Dänische Straße 21-35
24103 Kiel

agg-beschwerde@nordkirche.de

Telefon: +49 431 9797650
Mobil: +49 1517 4514800