AGG ist die Abkürzung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Das Gesetz gegen Diskriminierung soll die Menschen vor Benachteiligung und Diskriminierung schützen.
Es gilt auch am Arbeitsplatz. Daher müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Nordkirche darauf achten, dass niemand benachteiligt wird.
Beschäftigte haben das Recht, sich gegen Diskriminierung wehren.
Diskriminierung bedeutet:
Ein Mensch wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Zu Beispiel wegen
des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität,
einer Behinderung,
des Alters,
der Religion oder Weltanschauung,
rassistischer Zuschreibungen oder Herkunft,
der sexuellen Orientierung.
Zum Beispiel:
Eine Person wird beleidigt oder verspottet.
Eine Person wird ausgeschlossen.
Eine Person erhält nicht die gleichen Chance und Rechte wie andere.
Eine Person wird wegen eines persönlichen Merkmals schlechter behandelt.
Eine Person erlebt Gewalt oder sexuelle Belästigung.
Manchmal ist Diskriminierung leicht zu erkennen.
Manchmal sind Meschen unsicher.
Sie müssen nicht wissen, ob das AGG in Ihrem Fall gilt.
Sie müssen auch nicht sofort eine Beschwerde einreichen.
Sprechen Sie mich an.
Gemeinsam schauen wir auf Ihre Situation.
Ich höre Ihnen zu und informiere Sie über Ihre Möglichkeiten.
Wenn Sie möchten, unterstützte ich Sie bei einer Beschwerde nach dem AGG.
AGG-BeschwerdestelleEv.-Luth. Kirche in NorddeutschlandDänische Straße 21-3524103 Kiel
agg-beschwerde@nordkirche.de
Telefon: +49 431 9797650Mobil: +49 1517 4514800