Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit begleitet und fördert die Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Nordkirche. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
Steuerung und Koordination des Gender-Mainstreaming-Verfahrens in der Nordkirche sowie Begleitung der Umsetzungsprozesse;
Beratung von Gremien sowie Prüfung von Vorlagen für das Landeskirchenamt, die Kirchenleitung und die Landessynode auf gleichstellungsrelevante Auswirkungen;
Entwicklung und Begleitung von Initiativen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit sowie Einbringen eigener Anregungen und Vorlagen;
Unterstützung und Qualifizierung der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen sowie Durchführung der Konvente;
Beratung von Gremien, Dienststellen und Organisationen zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Genderkompetenz;
Vernetzung mit den Genderreferaten und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD sowie mit kirchlichen und gesellschaftlichen Organisationen.
Die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Beauftragten der Landeskirche ergeben sich insbesondere aus Abschnitt 3 des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes der Nordkirche (GeschlGerG, §§ 10-14). Dort sind unterem die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, die Unterstützung der Kirchenkreise sowie die Berichterstattung gegenüber der Landessynode geregelt.
Die rechtlichen Grundlagen sind ebenfalls hier dokumentiert.