Aufgaben Was wir tun

Die Beauftragte für Geschlechtergerechtigkeit begleitet und fördert die Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit in der Nordkirche. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:

  • Steuerung und Koordination des Gender-Mainstreaming-Verfahrens in der Nordkirche sowie Begleitung der Umsetzungsprozesse;

  • Beratung von Gremien sowie Prüfung von Vorlagen für das Landeskirchenamt, die Kirchenleitung und die Landessynode auf gleichstellungsrelevante Auswirkungen;

  • Entwicklung und Begleitung von Initiativen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit sowie Einbringen eigener Anregungen und Vorlagen;

  • Unterstützung und Qualifizierung der Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit in den Kirchenkreisen sowie Durchführung der Konvente;

  • Beratung von Gremien, Dienststellen und Organisationen zu Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Genderkompetenz;

  • Vernetzung mit den Genderreferaten und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD sowie mit kirchlichen und gesellschaftlichen Organisationen.

Rechtsgrundlage

Die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Beauftragten der Landeskirche ergeben sich insbesondere aus Abschnitt 3 des Geschlechtergerechtigkeitsgesetzes der Nordkirche (GeschlGerG, §§ 10-14). Dort sind unterem die Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, die Unterstützung der Kirchenkreise sowie die Berichterstattung gegenüber der Landessynode geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen sind ebenfalls hier dokumentiert.