Beratung bei Diskriminierung, Benachteiligung und sexueller Belästigung

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

Sie haben Diskriminierung erlebt oder verletzt?

Vielleicht fühlen Sie sich unfair behandelt.

Sie möchten über eine Situation sprechen?

Sie wissen noch nicht, wie Sie eine Situation einordnen sollen?

Sie sind unsicher, ob das Erlebte schon Diskriminierung ist?

Dann können Sie sich an mich wenden.

Ich bin die Beratungs- und Beschwerdestelle nach dem Antidiskriminierungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Was ist meine Aufgabe?

Ich unterschützte Beschäftigte der Nordkirche, wenn sie Diskriminierung, Benachteiligung oder Belästigung erlebt haben, weil sie etwa

  • eine Frau oder ein Mann sind,

  • sich als divers bezeichnen,

  • als Frau eine Frau oder als Mann einen Mann lieben,

  • aus einem anderen Land kommen,

  • einen anderen Glauben haben,

  • eine andere Hautfarbe haben,

  • alt oder jung sind,

  • eine Behinderung haben.

Kontaktdaten

Sie können anrufen.

Es gibt Telefonnummern, die Sie anrufen können, wenn Sie benachteiligt werden. Sie können dort auch anrufen, wenn ein anderer Mensch benachteiligt wird.

+49 (0) 431 9797 650
+49 (0) 1517 4514800

Sie können eine E-Mail schicken.

Das ist die E-Mail-Adresse:

agg-beschwerdestelle@nordkirche.de


(Beipiel-Mailadresse)

agg-beschwerdestelle@nordkirche.de

Die Postanschrift lautet:

AGG-Beschwerdestelle

Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
Dänische Straße 21-35
24103 Kiel

Was passiert, wenn Sie Kontakt aufnehmen?

Beratung am Anfang.

Sie müssen nicht sofort eine Beschwerde einreichen.

Viele Menschen möchten zunächst verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Deshalb steht die Beratung immer am Anfang.

Sie erzählen was passiert ist. Ich höre Ihnen zu und beantworte Ihre Fragen.

Vertraulich und geschützt.

Alles, was Sie in der Erstberatung erzählen, wird vertraulich behandelt.

Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt.

Sie können zunächst offen über Ihre Situation sprechen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Wir sprechen miteinander.

Gemeinsam schauen wir:

  • Was ist passiert?

  • Welche Möglichkeiten haben Sie?

  • Welche Unterstützung wünschen Sie sich?

  • Welche nächsten Schritte sind sinnvoll?

Sie entscheiden selbst, wie es weitergeht.

Danach entscheiden Sie, ob Sie

  • nichts weiter unternehmen möchten,

  • Unterstützung durch andere Stellen wünschen oder

  • eine Beschwerde nach dem AGG einreichen möchten.

Das Verfahren bei einer AGG-Beschwerde

Ich nehme Ihre eingereichte Beschwerde an.

Wenn Sie eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einreichen wollen, nehme ich diese an und unterstütze Sie im Verfahren.

Ich prüfe Ihre Beschwerde.

Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, prüfe ich den Sachverhalt.
Dafür schaue ich mir dokumentierte Unterlagen zur Situation an.

Wenn es für die Prüfung erforderlich ist, beziehe ich weitere Informationen ein.

Ich prüfe, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt oder die Situation sexuelle Belästigung darstellt.

Sie erhalten eine Rückmeldung.

Nach der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert.

Wir klären die nächsten Schritte.
Wenn weitere Maßnahmen möglich sind, werden Sie darüber informiert.

Die Dienststellenleitung muss handeln.

Wenn Diskriminierung oder sexuelle Belästigung vorliegt, wird die zuständige Dienststellenleitung informiert.

Sie muss geeignete Maßnahmen ergreifen.
Die Diskriminierung oder Belästigung soll beendet wird.
Ähnliche Vorfälle sollen in Zukunft verhindert werden.