Gleichstellungsdaten

Die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit ist in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland durch das Kirchengesetz zur Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit (Geschlechtergerechtigkeitsgesetz - GeschlGerG) festgelegt. Dieses umfasst die Berücksichtigung der Geschlechtervielfalt, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen kirchlichen Diensten, den Abbau von Ungleichbehandlungen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ehrenamtlichem Engagement.

Fortschritt und Ausmaß der Zielerreichtung werden durch verschiedene Statistiken und Publikationen dokumentiert.