Als Beschwerdestelle nimmt sie Beschwerden zu Fällen von Diskriminierung und/oder Belästigung – insbesondere am Arbeitsplatz – entgegen und stellt sicher, dass solche Vorfälle nicht toleriert werden. Dies umfasst sowohl Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität als auch Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Beschäftigte vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz. AGG Beschwerden dienen dazu, solche Vorfälle sichtbar zu machen und aktiv gegen Benachteiligungen vorzugehen.
Ziele von AGG Beschwerden:
Alle landeskirchlichen Beschäftigten der Nordkirche, die sich aufgrund eines der im AGG genannten Merkmale benachteiligt oder diskriminiert fühlen, können eine Beschwerde bei der beauftragten Person für Geschlechtergerechtigkeit einreichen – unabhängig von ihrem Anstellungs- und Dienstverhältnis, ihrer Funktion oder ihrem Status in der Organisation.
Bewerbende, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen können ebenso eine Beschwerde einreichen (vgl. § 6 AGG).
Das AGG-Beschwerdeverfahren folgt einem mehrstufigen Prozess:
Ziel der Dokumentation: Alle Vorgänge und Schritte des AGG-Beschwerdeverfahrens werden dokumentiert, um Transparenz und Nachvollziehabrkeit zu gewährleisten.