Beschwerdestelle nach §13 AGG Die Beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit ist Teil der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle landeskirchlichen Beschäftigten in der Nordkirche.
Warum eine AGG-Beschwerde?
Wer kann sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden?
Wie verläuft das AGG-Beschwerdeverfahren?
Wie wird ein AGG-Beschwerdeverfahren dokumentiert?
Rechtlichter Rahmen und Datenschutz im Beschwerdeverfahren
Nele Bastian
Beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit
Jörg Petersen
Örtlich beauftragte Person für den Datenschutz
Außenstelle Berlin für die Datenschutzregion Ost
Invalidenstraße 29, 10115 Berlin