Ablauf im Beschwerdeverfahren nach dem AGG

Sie möchten eine Beschwerde wegen Diskriminierung oder sexueller Belästigung einreichen oder haben bereits eine Beschwerde eingereicht?

Alle Beschwerden werden nach einem festen Verfahren bearbeitet. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft.

Ich nehme Ihre eingereichte Beschwerde an.

Wenn Sie eine Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einreichen wollen, nehme ich diese an und unterstütze Sie im Verfahren.

Ich prüfe Ihre Beschwerde.

Nachdem Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, prüfe ich den Sachverhalt.
Dafür schaue ich mir dokumentierte Unterlagen zur Situation an.

Wenn es für die Prüfung erforderlich ist, beziehe ich weitere Informationen ein.

Ich prüfe, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt oder die Situation sexuelle Belästigung darstellt.

Sie erhalten eine Rückmeldung.

Nach der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert.

Wir klären die nächsten Schritte.
Wenn weitere Maßnahmen möglich sind, werden Sie darüber informiert.

Die Dienststellenleitung muss handeln.

Wenn Diskriminierung oder sexuelle Belästigung vorliegt, wird die zuständige Dienststellenleitung informiert.

Sie muss geeignete Maßnahmen ergreifen.
Die Diskriminierung oder Belästigung soll beendet wird.
Ähnliche Vorfälle sollen in Zukunft verhindert werden.

Gut zu wissen

Was geschieht während des Verfahrens?

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Wer sieht meine Daten?

Mehr Informationen zum Datenschutz

Welche Rechte habe ich?

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